Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit sind
schwere Verstöße gegen die Grundlagen unseres
Sozialstaates. Sie verhindern den Abbau von
Arbeitslosigkeit, gefährden bestehende Arbeitsplätze
und belasten die Sozialkassen. Durch den unfairen
Wettbewerb werden viele Unternehmen in ihrer
Existenz bedroht. Sie können im Preiskampf gegen die
oft erheblich preiswerteren illegalen Arbeiter nicht
bestehen. Der Schaden, der dadurch Arbeitnehmern,
Handwerkern, Unternehmen und der
Versicherungsgemeinschaft und auch jedem
Steuerzahler entsteht, ist immens groß.
Schwarzarbeit ist also nicht billig zu haben. Alle
sind aufgerufen, illegale Beschäftigung und
Schwarzarbeit nicht zu verharmlosen, sondern zu
bekämpfen.
Kreishandwerkerschaft und Landkreis Mansfeld-Südharz
bekämpft die illegale Gewerbe- und
Handwerksausübung.
Rechtsgrundlage bildet das Gesetz zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG).
Eine illegale Gewerbe- und Handwerksausübung liegt
immer dann vor wenn:
- ein stehendes Gewerbe nicht
angezeigt wird oder
- die erforderliche
Reisegewerbekarte nicht vorliegt oder
- ein Handwerk ohne Eintragung in
die Handwerksrolle ausgeübt wird oder
- ein Auftraggeber Dienst- oder
Werkleistungen in erheblichem Umfang ausführen
lässt.
Sie möchten einen Hinweis auf mögliche Schwarzarbeit
bzw. illegale Gewerbe- bzw. Handwerksaus-übung im
Landkreis Mansfeld-Südharz geben? Dann wenden Sie
sich bitte an das Ordnungsamt per E-Mail oder
telefonisch an 03464 535 4101. Sie können dafür auch
unser
Kontaktformular benutzen.
Versuchen Sie in diesem Formular bitte viele Angaben
möglichst konkret zu machen. Zur Einleitung von
Ermittlungen benötigen wir einen begründeten
Anfangsverdacht.
Selbstverständlich können Sie auch persönlich bei
uns vorsprechen und Ihre Anzeige zu Protokoll geben.